Entschieden: Bundesbehörden unterliegen nicht mehr den Landespressegesetzen

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Der Westen berichtete gestern darüber, dass Innenminister Friedrich die Pressefreiheit einschränken möchte. Ihr wisst schon, dieser Innenminister, in dessen Ministerium nur 9MB Mailboxen existieren. So langsam wird mir das alles echt ein bisschen zu durchschaubar in diesem Land. H eute hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden: stimmt, der liebe Herr Friedrich hat Recht, für Bundesbehörden gelten die Landespressegesetze nicht mehr. Mich wundert gar nichts mehr, denn der Westen hat diese erhellende Passage im Text:

Das BMI stützt sich in seiner Argumentation auf einen Aufsatz aus dem Jahr 2006. Geschrieben hat diesen Aufsatz der Jurist Jan Hecker, damals Beamter im Bundesinnenministerium und zeitweise auch für das Bundesamt für Verfassungsschutz zuständig. Seit 2011 ist Hecker Richter am Bundesverwaltungsgericht. Morgen ist er einer der Richter, die über die Klage entscheiden.

P.S. Warum diese Abwehr des Bundesministeriums des Innern? Ach ja, ein Bild-Redakteur gefragt hatte, wie viele ehemalige Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes eine Nazi-Vergangenheit hatten. Und jetzt ihr.

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