Begrenzung Prozesskostenbeihilfe: Warum immer auf Kosten der „Armen“?

Floyd 2 Kommentare Polit(r)i(c)k

Morgen debattiert der Bundestag einige wichtige Themen. Unter anderem geht es um die Prozesskostenbeihilfe. Aus diesem Grund steht erstmals der „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ zur Debatte. Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht. Hier ein Zitat aus der momentan laufenden e-Petition des Deutschen Bundestages:

Bundestag
Bundestag – Quelle: tschoof / CC BY-SA 2.0

Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden.

Normalerweise halte ich nicht sehr viel von diesen e-Petitionen, aber manchmal verlinke ich trotzdem. Die Petition hat momentan 2877 Online-Mitzeichner. Das sind eindeutig zu wenig, betrachtet vor dem Hintergrund, dass man sich selbst sehr schnell in einer sozial schwachen Situation wiederfinden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Thema positiv begreifen und uns für andere Menschen in unserem Umfeld einsetzen. Wer mag darf die Petition also gerne mitzeichnen.

P.S. Für alle Stuttgarter: hier der letzte Bericht vom Sozialamt zum Thema „Armut in Stuttgart“.