Realsatire im Bundestag: Detlef Seif zitiert Böhmermanns Erdoğan Gedicht

Floyd Kommentieren Der letzte Fake, Polit(r)i(c)k

Zu Böhmermanns Gedicht habe mich damals bewusst nichts geäußert. Kann jeder für sich beurteilen, wie man das findet. Nun steht aber Recep Tayyip Erdoğan wieder im Mittelpunkt. Im Bundestag. Der Detlef hat´s gemacht. Der CDU-Detlef. Der Seifs Detlef von der CDU. Zuerst dachte ich, Böhmermann hätte einen Tonspurdub aus der Rede gemacht. Aber das Ding ist echt. Realsatire. Aber sowas von real. Dabei wollte Detlef Seif Böhmermanns Gedicht nur zitieren und dafür sorgen, dass der Inhalt bekannt wird. Denn anscheinend haben noch nicht alle Abgeordneten das Gedicht in vollem Umfang verstanden oder gelesen.

Und während einige Abgeordnete des Bundestags empört auf die Rede Seifs reagierten (Link zum Video der Rede von Detlef Seif, in der er das Gedicht vorträgt), zeigte sich Böhmermann währenddessen so:

boehmermann schaut cdu detlef seif im bundestag zu erdogan_
Quelle: Tweet Böhmermann

Willkommen Leistungsschutzrecht: so wurde namentlich abgestimmt

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Heute wurde das Leistungsschutzrecht wie erwartet von der Regierungskoalition durchgewunken. Bei der CDU/CSU gab es sagenhafte 2 Stimmen, die sich gegen das LSR aussprachen, Dorothee Bär und Dr. Peter Tauber. Hier die namentliche Liste der Abgeordneten, wer wie abgestimmt hat.

81 nicht abgegebene Stimmen

Mag sein, dass das in Abstimmungen im Bundestag üblich ist, aber 81 Abgeordnete haben nicht teilgenommen? Die Zusammensetzung der fehlenden Mitglieder:
CDU/CSU: 16 – SPD: 25 – FDP: 13 – B90/Grünen: 11 – Die Linke: 16

its the law
It´s the law – Quelle: Rob Zand / CC BY-SA 2.0

Leistungsschutzrecht kein Zustimmungsgesetz

Der Bundesrat wird das Gesetz schon „abwehren“, da dort die Opposition aus SPD, Grünen und Linken eine Mehrheit besitzt. Das Leistungsschutzrecht ist aber kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz. Schleswig Holstein hatte bereits im Januar angekündigt, Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht im Bundesrat einzulegen. Eine Mehrheit des Bundesrats muss nun dieses Votum mittragen, um dann eine Einigung im Vermittlungsverfahren zu erzielen. Klar, mit einer Mehrheit im Bundesrat ist absehbar, dass das Votum mitgetragen wird und ein Vermittlungsverfahren startet. Und was passiert, wenn man sich nicht einigt? Wiki meint dazu:

Kommt es im Vermittlungsverfahren zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis, das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird, kann er gegen das Gesetz nunmehr Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann gemäß Art. 77 Abs. 4 GG vom Bundestag in erneuter Abstimmung (sogenannte „vierte Lesung“) mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit). Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder). Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).

Ob die finale Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im September fällt? Irgendwie haben heute alle verloren.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

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Morgen steht im Bundestag die Verabschiedung der Änderung des Urheberrechts an. Die Änderung wird hierzulande mit Leistungsschutzrecht betitelt. Je länger ich mich nun mit dem Thema befasse, desto weniger verstehe ich den Sinn. Ja, ich verstehe, dass Verlage im Internet endlich Geld verdienen wollen. Doch das Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg.

In letzter Sekunde entschied sich die Koalition aus CDU, CSU und FDP noch mal um, und nahm dem Gesetzentwurf am Dienstag die letzte Schärfe, die noch geblieben ist. Anfangs wollten die HLobbyverleger durch die Gesetzesänderung fast das gesamte Netz bluten lassen, dann sollte es „nur noch“ Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Bing, etc. und News-Aggregatoren betreffen. Doch das findet die Koalition plötzlich auch doof und deswegen sollen nun auch Suchmaschinen wie Google die Nachrichtentexte explizit anreißen und verlinken dürfen.

leistungsschutzrecht monkey business
„Too much monkey business“ – Quelle: bixentro / CC BY 2.0

Wen würde das Gesetz zur Kasse bitten?

Verzeiht mir, wenn ich mich da so naiv verhalte, aber diese Frage stellt sich mir tatsächlich. Sollen nun nur noch Aggregatoren wie z.B. rivva oder 10000flies eine Lizenzgebühr bezahlen? Wenn ja, dann wird dabei sicherlich jede Menge Lizenzgebühr fliessen. Die Wahrscheinlichkeit nämlich, dass diese wichtigen Aggregatoren aus dem Netz verschwinden dürfte um einiges höher liegen, als dass sie eine Lizenzgebühr bezahlen. Ist es nicht eher so, wie Udo Vetter schreibt:

Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Endlich in der digitalen Welt ankommen

Natürlich gibt es Verlage, die schon sehr stark in der digitalen Welt verankert sind. Sei es durch eine enge Verknüpfung mit ihren Lesern, besondere Apps, etc. Solange aber die Verlage noch mehrheitlich auf die Kombination aus klassischer Bannerwerbung und fieser Klickstrecke setzen, solange sollte man an einer Weiterentwicklung des eigenen Angebotes arbeiten. Dass sich User einen Adblocker in ihrem Browser installieren ist doch wirklich keine Überraschung mehr. Hier, also online, ist das Leben eben etwas anders, als bei einer gedruckten Zeitung, die sich ja hauptsächlich aus Anzeigenverkäufen finanziert. Hier, online, kommt man über einen Mehrwert für den user weiter, über einen eigenen sinnvollen Service, sei es als App, oder oder oder… Im Internet seid ihr, liebe Verlage, nur ein Punkt unter vielen, den ein User „ansurft“. Ihr seid ein Weiterleitungspunkt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Eine Suchmaschine nur für Verlagsprodukte

Tja, das wäre durchaus eine Alternative. Einem User ist es sehr oft egal, bei welchem Verlag er einen Artikel liest. Das Thema ist wichtig. Hierzu konsumiert der User unterschiedlichste Artikel, bei Verlagen, aber eben auch in Blogs oder sonstwo. Obwohl, die Idee mit der Suchmaschine solltet ihr euch noch mal überlegen. Vielleicht müsst ihr dann durch das Leistungsschutzrecht noch eine Lizenz für eure eigenen Verlagsangebote erwerben. Das würde dann dem katze-Schwanz Prinzip folgen.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

Nichts, ausser genügend gesetzliche Schlupflöcher, über die winklinge Anwälte dann schon das nötige Geld hereinholen könnten. Ich lasse mich überraschen.

Begrenzung Prozesskostenbeihilfe: Warum immer auf Kosten der „Armen“?

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Morgen debattiert der Bundestag einige wichtige Themen. Unter anderem geht es um die Prozesskostenbeihilfe. Aus diesem Grund steht erstmals der „Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)“ zur Debatte. Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht. Hier ein Zitat aus der momentan laufenden e-Petition des Deutschen Bundestages:

Bundestag
Bundestag – Quelle: tschoof / CC BY-SA 2.0

Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden.

Normalerweise halte ich nicht sehr viel von diesen e-Petitionen, aber manchmal verlinke ich trotzdem. Die Petition hat momentan 2877 Online-Mitzeichner. Das sind eindeutig zu wenig, betrachtet vor dem Hintergrund, dass man sich selbst sehr schnell in einer sozial schwachen Situation wiederfinden kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Thema positiv begreifen und uns für andere Menschen in unserem Umfeld einsetzen. Wer mag darf die Petition also gerne mitzeichnen.

P.S. Für alle Stuttgarter: hier der letzte Bericht vom Sozialamt zum Thema „Armut in Stuttgart“.

ACTA Petition: es fehlen noch 20.000 Unterschriften!

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Normalerweise verwende ich kein Ausrufezeichen in der Überschrift. Hier eine Ausnahme, weil mir das am Herzen liegt. Die ACTA Petition „Urheberrecht – Aussetzen der Ratifizierung von ACTA vom 10.02.2012“ haben momentan knapp 31.000 Menschen unterzeichnet. Es fehlen somit immer noch knapp 20.000 Unterzeichner. Auf auf, sonst gibt es kein Rederecht und keine öffentliche Beratung über ACTA. Die Zeichnung endet am Freitag! Bitte nehmt euch 1 Minute Zeit und unterzeichnet diese Petition!

In den FAQ´s steht:

Wird eine Petition innerhalb von 4 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Anonymous lässt Webseite des CSU Politikers Dr. Hans-Peter Uhl in neuem Glanz erscheinen

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Wer gerade versucht die Internetseite des CSU Politikers Dr. Hans-Peter Uhl (CSU) zu besuchen darf sich über ein Zerrbild wundern. Das wird sich noch dramatisch weiterentwickeln! Die Computer der Kriminellen werden immer ausgetüftelter!

We Are Anonymous. We Are Legion. We Do Not Forgive. We Do Not Forget. Expect Us!

Anonymous hackt Internetseite von CSU Politiker Dr. Hans-Peter Uhl

Und natürlich spielt diese Aktion dem Meinungsbild Hans-Peter Uhls voll in die Hände. All seine Befürchtungen sieht er nun durch diese Aktion bestätigt und wird einen noch radikaleren Kurs fahren als zuvor schon. Am meisten wird sich Uhl über den Rechtschreibfehler im Wort „ausgetüfftelt“ aufregen.