Willkommen Leistungsschutzrecht: so wurde namentlich abgestimmt

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Heute wurde das Leistungsschutzrecht wie erwartet von der Regierungskoalition durchgewunken. Bei der CDU/CSU gab es sagenhafte 2 Stimmen, die sich gegen das LSR aussprachen, Dorothee Bär und Dr. Peter Tauber. Hier die namentliche Liste der Abgeordneten, wer wie abgestimmt hat.

81 nicht abgegebene Stimmen

Mag sein, dass das in Abstimmungen im Bundestag üblich ist, aber 81 Abgeordnete haben nicht teilgenommen? Die Zusammensetzung der fehlenden Mitglieder:
CDU/CSU: 16 – SPD: 25 – FDP: 13 – B90/Grünen: 11 – Die Linke: 16

its the law
It´s the law – Quelle: Rob Zand / CC BY-SA 2.0

Leistungsschutzrecht kein Zustimmungsgesetz

Der Bundesrat wird das Gesetz schon „abwehren“, da dort die Opposition aus SPD, Grünen und Linken eine Mehrheit besitzt. Das Leistungsschutzrecht ist aber kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz. Schleswig Holstein hatte bereits im Januar angekündigt, Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht im Bundesrat einzulegen. Eine Mehrheit des Bundesrats muss nun dieses Votum mittragen, um dann eine Einigung im Vermittlungsverfahren zu erzielen. Klar, mit einer Mehrheit im Bundesrat ist absehbar, dass das Votum mitgetragen wird und ein Vermittlungsverfahren startet. Und was passiert, wenn man sich nicht einigt? Wiki meint dazu:

Kommt es im Vermittlungsverfahren zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis, das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird, kann er gegen das Gesetz nunmehr Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann gemäß Art. 77 Abs. 4 GG vom Bundestag in erneuter Abstimmung (sogenannte „vierte Lesung“) mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit). Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder). Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).

Ob die finale Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im September fällt? Irgendwie haben heute alle verloren.

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