Leistungsschutzrecht: eingeschüchterter Springer-Verlag verbleibt in den Google News

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Am Donnerstag, 1. August 2013, tritt das Leistungsschutzrecht, das Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, maßgeblich gefordert hat, in Kraft. Natürlich gesellten sich noch einige andere Verlage dazu, die auch gerne Geld von Google wollten, damit ihre Suchergebnisse bei den Google News gelistet werden dürfen. Mitte Juni dachte sich Google einfach „Ok, dann wollen wir eine spezielle Anmeldung (Opt-in) von den Verlagen, die bei Google News aufgeführt werden wollen. Natürlich ohne dafür einen Cent an die Verlage zu bezahlen.

Nein zu kommerziellem Content-Klau - Pro Leistungsschutzrecht
Foto: Digitale Gesellschaft / CC BY-SA 2.0

Tata, Fanfare für alle. 3 Tage vor Ablauf der Frist hat Springer die Zustimmung zur Listung bei Google erteilt, lamentiert noch aber noch etwas von „nur vorläufig“ usw. Hubert Burda knickt bis Donnerstag sicherlich auch noch ein. Anscheinend handelt es sich doch um eine nicht unerhebliche Anzahl User, die durch Google News zu den jeweiligen Verlagsseiten gespült werden. Na ja, baut mal schön weiter eure Klickstrecken, ich rege mich da jetzt nicht auf.

Willkommen Leistungsschutzrecht: so wurde namentlich abgestimmt

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Heute wurde das Leistungsschutzrecht wie erwartet von der Regierungskoalition durchgewunken. Bei der CDU/CSU gab es sagenhafte 2 Stimmen, die sich gegen das LSR aussprachen, Dorothee Bär und Dr. Peter Tauber. Hier die namentliche Liste der Abgeordneten, wer wie abgestimmt hat.

81 nicht abgegebene Stimmen

Mag sein, dass das in Abstimmungen im Bundestag üblich ist, aber 81 Abgeordnete haben nicht teilgenommen? Die Zusammensetzung der fehlenden Mitglieder:
CDU/CSU: 16 – SPD: 25 – FDP: 13 – B90/Grünen: 11 – Die Linke: 16

its the law
It´s the law – Quelle: Rob Zand / CC BY-SA 2.0

Leistungsschutzrecht kein Zustimmungsgesetz

Der Bundesrat wird das Gesetz schon „abwehren“, da dort die Opposition aus SPD, Grünen und Linken eine Mehrheit besitzt. Das Leistungsschutzrecht ist aber kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz. Schleswig Holstein hatte bereits im Januar angekündigt, Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht im Bundesrat einzulegen. Eine Mehrheit des Bundesrats muss nun dieses Votum mittragen, um dann eine Einigung im Vermittlungsverfahren zu erzielen. Klar, mit einer Mehrheit im Bundesrat ist absehbar, dass das Votum mitgetragen wird und ein Vermittlungsverfahren startet. Und was passiert, wenn man sich nicht einigt? Wiki meint dazu:

Kommt es im Vermittlungsverfahren zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis, das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird, kann er gegen das Gesetz nunmehr Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann gemäß Art. 77 Abs. 4 GG vom Bundestag in erneuter Abstimmung (sogenannte „vierte Lesung“) mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit). Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder). Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).

Ob die finale Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im September fällt? Irgendwie haben heute alle verloren.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

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Morgen steht im Bundestag die Verabschiedung der Änderung des Urheberrechts an. Die Änderung wird hierzulande mit Leistungsschutzrecht betitelt. Je länger ich mich nun mit dem Thema befasse, desto weniger verstehe ich den Sinn. Ja, ich verstehe, dass Verlage im Internet endlich Geld verdienen wollen. Doch das Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg.

In letzter Sekunde entschied sich die Koalition aus CDU, CSU und FDP noch mal um, und nahm dem Gesetzentwurf am Dienstag die letzte Schärfe, die noch geblieben ist. Anfangs wollten die HLobbyverleger durch die Gesetzesänderung fast das gesamte Netz bluten lassen, dann sollte es „nur noch“ Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Bing, etc. und News-Aggregatoren betreffen. Doch das findet die Koalition plötzlich auch doof und deswegen sollen nun auch Suchmaschinen wie Google die Nachrichtentexte explizit anreißen und verlinken dürfen.

leistungsschutzrecht monkey business
„Too much monkey business“ – Quelle: bixentro / CC BY 2.0

Wen würde das Gesetz zur Kasse bitten?

Verzeiht mir, wenn ich mich da so naiv verhalte, aber diese Frage stellt sich mir tatsächlich. Sollen nun nur noch Aggregatoren wie z.B. rivva oder 10000flies eine Lizenzgebühr bezahlen? Wenn ja, dann wird dabei sicherlich jede Menge Lizenzgebühr fliessen. Die Wahrscheinlichkeit nämlich, dass diese wichtigen Aggregatoren aus dem Netz verschwinden dürfte um einiges höher liegen, als dass sie eine Lizenzgebühr bezahlen. Ist es nicht eher so, wie Udo Vetter schreibt:

Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Endlich in der digitalen Welt ankommen

Natürlich gibt es Verlage, die schon sehr stark in der digitalen Welt verankert sind. Sei es durch eine enge Verknüpfung mit ihren Lesern, besondere Apps, etc. Solange aber die Verlage noch mehrheitlich auf die Kombination aus klassischer Bannerwerbung und fieser Klickstrecke setzen, solange sollte man an einer Weiterentwicklung des eigenen Angebotes arbeiten. Dass sich User einen Adblocker in ihrem Browser installieren ist doch wirklich keine Überraschung mehr. Hier, also online, ist das Leben eben etwas anders, als bei einer gedruckten Zeitung, die sich ja hauptsächlich aus Anzeigenverkäufen finanziert. Hier, online, kommt man über einen Mehrwert für den user weiter, über einen eigenen sinnvollen Service, sei es als App, oder oder oder… Im Internet seid ihr, liebe Verlage, nur ein Punkt unter vielen, den ein User „ansurft“. Ihr seid ein Weiterleitungspunkt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Eine Suchmaschine nur für Verlagsprodukte

Tja, das wäre durchaus eine Alternative. Einem User ist es sehr oft egal, bei welchem Verlag er einen Artikel liest. Das Thema ist wichtig. Hierzu konsumiert der User unterschiedlichste Artikel, bei Verlagen, aber eben auch in Blogs oder sonstwo. Obwohl, die Idee mit der Suchmaschine solltet ihr euch noch mal überlegen. Vielleicht müsst ihr dann durch das Leistungsschutzrecht noch eine Lizenz für eure eigenen Verlagsangebote erwerben. Das würde dann dem katze-Schwanz Prinzip folgen.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

Nichts, ausser genügend gesetzliche Schlupflöcher, über die winklinge Anwälte dann schon das nötige Geld hereinholen könnten. Ich lasse mich überraschen.