Leistungsschutzrecht: eingeschüchterter Springer-Verlag verbleibt in den Google News

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Am Donnerstag, 1. August 2013, tritt das Leistungsschutzrecht, das Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, maßgeblich gefordert hat, in Kraft. Natürlich gesellten sich noch einige andere Verlage dazu, die auch gerne Geld von Google wollten, damit ihre Suchergebnisse bei den Google News gelistet werden dürfen. Mitte Juni dachte sich Google einfach „Ok, dann wollen wir eine spezielle Anmeldung (Opt-in) von den Verlagen, die bei Google News aufgeführt werden wollen. Natürlich ohne dafür einen Cent an die Verlage zu bezahlen.

Nein zu kommerziellem Content-Klau - Pro Leistungsschutzrecht
Foto: Digitale Gesellschaft / CC BY-SA 2.0

Tata, Fanfare für alle. 3 Tage vor Ablauf der Frist hat Springer die Zustimmung zur Listung bei Google erteilt, lamentiert noch aber noch etwas von „nur vorläufig“ usw. Hubert Burda knickt bis Donnerstag sicherlich auch noch ein. Anscheinend handelt es sich doch um eine nicht unerhebliche Anzahl User, die durch Google News zu den jeweiligen Verlagsseiten gespült werden. Na ja, baut mal schön weiter eure Klickstrecken, ich rege mich da jetzt nicht auf.

Willkommen Leistungsschutzrecht: so wurde namentlich abgestimmt

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Heute wurde das Leistungsschutzrecht wie erwartet von der Regierungskoalition durchgewunken. Bei der CDU/CSU gab es sagenhafte 2 Stimmen, die sich gegen das LSR aussprachen, Dorothee Bär und Dr. Peter Tauber. Hier die namentliche Liste der Abgeordneten, wer wie abgestimmt hat.

81 nicht abgegebene Stimmen

Mag sein, dass das in Abstimmungen im Bundestag üblich ist, aber 81 Abgeordnete haben nicht teilgenommen? Die Zusammensetzung der fehlenden Mitglieder:
CDU/CSU: 16 – SPD: 25 – FDP: 13 – B90/Grünen: 11 – Die Linke: 16

its the law
It´s the law – Quelle: Rob Zand / CC BY-SA 2.0

Leistungsschutzrecht kein Zustimmungsgesetz

Der Bundesrat wird das Gesetz schon „abwehren“, da dort die Opposition aus SPD, Grünen und Linken eine Mehrheit besitzt. Das Leistungsschutzrecht ist aber kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz. Schleswig Holstein hatte bereits im Januar angekündigt, Einspruch gegen das Leistungsschutzrecht im Bundesrat einzulegen. Eine Mehrheit des Bundesrats muss nun dieses Votum mittragen, um dann eine Einigung im Vermittlungsverfahren zu erzielen. Klar, mit einer Mehrheit im Bundesrat ist absehbar, dass das Votum mitgetragen wird und ein Vermittlungsverfahren startet. Und was passiert, wenn man sich nicht einigt? Wiki meint dazu:

Kommt es im Vermittlungsverfahren zu keinem Kompromiss oder zu einem Ergebnis, das vom Bundesrat nicht akzeptiert wird, kann er gegen das Gesetz nunmehr Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann gemäß Art. 77 Abs. 4 GG vom Bundestag in erneuter Abstimmung (sogenannte „vierte Lesung“) mit absoluter Mehrheit überstimmt werden, also mit der Mehrheit seiner Mitglieder (Kanzlermehrheit). Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, muss der Bundestag ihn mit seiner doppelt qualifizierten Mehrheit überstimmen (Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens aber absolute Mehrheit der Mitglieder). Kann der Bundestag den Einspruch jedoch nicht überstimmen, ist das Gesetz gescheitert (Art. 77 Abs. 4 GG).

Ob die finale Entscheidung noch vor der Bundestagswahl im September fällt? Irgendwie haben heute alle verloren.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

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Morgen steht im Bundestag die Verabschiedung der Änderung des Urheberrechts an. Die Änderung wird hierzulande mit Leistungsschutzrecht betitelt. Je länger ich mich nun mit dem Thema befasse, desto weniger verstehe ich den Sinn. Ja, ich verstehe, dass Verlage im Internet endlich Geld verdienen wollen. Doch das Leistungsschutzrecht ist der falsche Weg.

In letzter Sekunde entschied sich die Koalition aus CDU, CSU und FDP noch mal um, und nahm dem Gesetzentwurf am Dienstag die letzte Schärfe, die noch geblieben ist. Anfangs wollten die HLobbyverleger durch die Gesetzesänderung fast das gesamte Netz bluten lassen, dann sollte es „nur noch“ Suchmaschinen wie Google, Yahoo, Bing, etc. und News-Aggregatoren betreffen. Doch das findet die Koalition plötzlich auch doof und deswegen sollen nun auch Suchmaschinen wie Google die Nachrichtentexte explizit anreißen und verlinken dürfen.

leistungsschutzrecht monkey business
„Too much monkey business“ – Quelle: bixentro / CC BY 2.0

Wen würde das Gesetz zur Kasse bitten?

Verzeiht mir, wenn ich mich da so naiv verhalte, aber diese Frage stellt sich mir tatsächlich. Sollen nun nur noch Aggregatoren wie z.B. rivva oder 10000flies eine Lizenzgebühr bezahlen? Wenn ja, dann wird dabei sicherlich jede Menge Lizenzgebühr fliessen. Die Wahrscheinlichkeit nämlich, dass diese wichtigen Aggregatoren aus dem Netz verschwinden dürfte um einiges höher liegen, als dass sie eine Lizenzgebühr bezahlen. Ist es nicht eher so, wie Udo Vetter schreibt:

Ich habe nach wie vor die große Befürchtung, dass es in Wirklichkeit gar nicht gegen Google geht. Sondern darum, die Deutungshoheit der Verlage im Netz gegenüber Blogs, Facebook und Twitter zurückzugewinnen.

Endlich in der digitalen Welt ankommen

Natürlich gibt es Verlage, die schon sehr stark in der digitalen Welt verankert sind. Sei es durch eine enge Verknüpfung mit ihren Lesern, besondere Apps, etc. Solange aber die Verlage noch mehrheitlich auf die Kombination aus klassischer Bannerwerbung und fieser Klickstrecke setzen, solange sollte man an einer Weiterentwicklung des eigenen Angebotes arbeiten. Dass sich User einen Adblocker in ihrem Browser installieren ist doch wirklich keine Überraschung mehr. Hier, also online, ist das Leben eben etwas anders, als bei einer gedruckten Zeitung, die sich ja hauptsächlich aus Anzeigenverkäufen finanziert. Hier, online, kommt man über einen Mehrwert für den user weiter, über einen eigenen sinnvollen Service, sei es als App, oder oder oder… Im Internet seid ihr, liebe Verlage, nur ein Punkt unter vielen, den ein User „ansurft“. Ihr seid ein Weiterleitungspunkt, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Eine Suchmaschine nur für Verlagsprodukte

Tja, das wäre durchaus eine Alternative. Einem User ist es sehr oft egal, bei welchem Verlag er einen Artikel liest. Das Thema ist wichtig. Hierzu konsumiert der User unterschiedlichste Artikel, bei Verlagen, aber eben auch in Blogs oder sonstwo. Obwohl, die Idee mit der Suchmaschine solltet ihr euch noch mal überlegen. Vielleicht müsst ihr dann durch das Leistungsschutzrecht noch eine Lizenz für eure eigenen Verlagsangebote erwerben. Das würde dann dem katze-Schwanz Prinzip folgen.

Was vom Leistungsschutzrecht bleibt

Nichts, ausser genügend gesetzliche Schlupflöcher, über die winklinge Anwälte dann schon das nötige Geld hereinholen könnten. Ich lasse mich überraschen.

Der alte Kern des Problems: Herr Keese zum Leistungsschutzrecht im Deutschlandfunk

Floyd 1 Kommentar Gedankenfetzen, WWW

Heute morgen gab es im Deutschlandfunk ein Interview zum Thema Leistungsschutzrecht. Gäste waren Kay Oberbeck, Director Communications & Public Affairs von Google und Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG. Boah, ich will mich gar nicht mehr aufregen, aber ich MUSS! Wie oft will Herr Keese den Kern des Problems noch falsch darstellen. Wenn ich noch einmal dieses Lichtschalter An/Aus Ding lesen muss, dann gehen bei mir alle Lichter aus. Ehrlich. Da kann Herr Keese noch so oft versuchen aufzuklären, dass er das alles verstanden hat. Dieses gezielte Streuen von Fehlinformationen, andere bezeichnen das als Lüge, regt mich maßlos auf. Die Leser solcher „Diskussionen“ nehmen die Worte Keeses teilweise für bare Münze.

Kay Oberbeck: Sie können selber festlegen, welche Teile von Seiten, welche Teile Ihres Angebotes überhaupt auffindbar gemacht werden sollen oder gar nicht. Also insofern haben hier die Verlage schon jetzt sämtliche Hebel in der Hand, um selber festzulegen, was hier im Internet von ihren Angeboten sichtbar ist oder was auch nicht. (…)

Christoph Keese: Genau das Gegenteil ist der Fall, und da liegt sozusagen der Kern des Problems. Google bietet einen einfachen Lichtschalter an, und diesen Lichtschalter kann man auf „An“ oder „Aus“ setzen. wenn man ihn auf „An“ setzt, ist man im Internet sichtbar, erteilt damit nach Interpretation von Google aber die Einwilligung, dass alles kopiert werden darf was man macht. Umgekehrt kann man sagen, ich möchte den auf null setzen, ausschalten, diesen Lichtschalter; dann bin ich mit nichts, was ich mache, im Internet sichtbar. Ich bin gar nicht mehr auffindbar, ich bin für niemanden mehr auffindbar, selbst für Google nicht.

Das ist Unfug. Es gibt einiges mehr als An/Aus und das weiss Herr Keese auch. Durch mantra-artiges Wiederholen der Aussage in sehr vielen Diskussionen wird diese Falschaussage trotzdem nicht richtig. Die einzige Folge ist, dass sehr viele Leser eben das glauben, was da steht. Herr Keese weiss sehr wohl, dass es bei der Indizierung durch Google z.B. die „no snippet“ Option gibt. Einstellbar für jeden einzelnen Artikel. Herrn Keese geht es angeblich um eine noch detailgenauere Steuerungsmöglichkeit der Indizierung. Eine noch feinere Einstellungsmöglichkeit á la: „Google, du darfst exakt 71 Zeichen der News verwenden, Dritte dürfen die News nicht verwenden, die Rechte der News liegen bei XYZ, etc.“

Was hat das mit dem Leistungsschutzrecht zu tun?

Tja, diese Frage stelle ich mir schon eine ganze Zeit. Kontrolle ja, aber ging es beim Leistungsschutzrecht nicht um etwas ganz anderes? Verlage wollen Geld von Google, damit Google deren „Werke“ in den Ergebnissen (Google News) anzeigen darf. Vielleicht habe ich das aber auch nur falsch verstanden. Sollte es dennoch so sein, dann stellt sich mir eine einzige Frage: warum benötigt Christoph Keese noch genauere Steuerungsmöglichkeiten für die Indizierung durch Google oder andere Aggregatoren? Dieses ganze Leistungsschutzrecht stinkt zum Himmel.

Ein Kommentar auf Keeses Blog spricht mir aus dem Herzen. Watt meint zum Wunsch des Herrn Keese:

(…)sie haben die Natur des Internet nicht verstanden – ihr Traum grösstmöglicher Reichweite bei absoluter Kontrolle ist genau das – ein feuchter Traum.

Klickstrecken: die Arschgeweihe des Internets

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Anlass für diesen Post war ein Beitrag auf Facebook. Dort wurde zum Wahlomat der Stuttgarter Zeitung verlinkt. Alle Fragen des Wahlomats waren in einer Klickstrecke angelegt. Total unsinnig. Überrascht war ich, dass vielen Usern der Sinn einer Klickstrecke immer noch nicht bewusst ist. Geld verdienen. Auch wenn die IVW ((Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern) die Relevanz von Page Impressions 2010 einschränken wollte, die Klickstrecken blieben.

Zuerst wolle ich unendlich viele Bilder aneinandereihen. Dann habe ich gegoogelt und fand heraus, dass Marcel-André bereits 2010 genau das veröffentlichte, was mir so vorschwebte. Nur besser. Sascha Rheker stach zum Beispiel eine sinnlose Klickstrecke der Stuttgarter Zeitung ins Auge. Fast alle Klickstrecken sind sinnlos. Kombiniert man Klickstrecken jetzt noch mit dem Leistungsschutzrecht und Paid Content, der ab 2013 bei einigen Verlagen geplant ist, so kann man nur zu einem Ergebnis kommen: die spinnen, die Römer! Wenn du zu einem anderen Ergebnis kommst, darfst du das gerne in den Kommentaren mitteilen. Danke.